Heurige
Der Wiener Heurige geht zurück auf eine Verordnung Kaiser Josefs II. aus dem Jahre 1784. Seit damals bestehen zwei wesentliche Merkmale, die den ursprünglichen Heurigen bis heute kennzeichnen: Der Verkauf ausschließlich von Eigenbauwein und ein Föhrenbuschen zur Kennzeichnung der genehmigten Ausschank. Lange Zeit war auch eine beschränkte Dauer der Ausschankzeit charakteristisch, die jedoch in Wien nicht mehr gilt. Heute sind alle Rechte und Pflichten von diesen Heurigen im Wiener Buschenschankgesetz geregelt.
Eine Buschenschank anmelden und in einer definierten Heurigenzone „Ausstecken“, dürfen nur jene Betriebe, die selbst ihren Eigenbauwein produzieren und sich an das Buschenschankgesetz halten.
Was wäre ein Aufenthalt in Wien ohne einen Heurigenbesuch?
Presenting Partner
Mag. Martin Lenikus
Hotelier und Winzer
Bioweingut Lenikus
Achtsamkeit trifft herausragende Qualität Diese Vision schafft eine Verbindung zwischen achtsamen Handwerk und ausgezeichneter Qualität. Mit viel Zeit, Behutsamkeit und Engagement werden die metertief wurzelnden Rebanlagen gepflegt, wodurch sie kleine Erträge mit besonderer Qualität hervorbringen, die die Diversität der Region widerspiegeln. Die geschichtsträchtigen Lagen an beiden Seiten der Donau, am Nussberg und am Bisamberg, prägen den Wein mit einer unverwechselbare Note. Das Ergebnis ist eine lebendige Geschmacksvielfalt, die jedem Tropfen einen einmaligen Charakter verleiht, – das Beste der Natur in einer Flasche.